Geschäftsbedingungen der Deckstation Petra Heinz
Alle Stuteneigentümer, die meine im Prospekt aufgeführten Hengste zur Besamung ihrer Stuten in Anspruch nehmen, erkennen nachstehende Bedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen an.
1. |
Allgemeines |
Für die Unterbringung der Stuten stehen Boxen und Weiden zum Tagessatz von 8,00 für Stuten, 10,00 für Stuten mit Fohlen zur Verfügung. (Bei Belegung mit eigenen / Lux-Horses Hengsten) Bei Fremdhengsten erhöht sich der Tagessatz auf 15,00. |
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Eine Abholung der Stuten ist auf Anfrage möglich und wird mit 0,80 pro gefahrenem Kilometer berechnet. |
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Die Preise verstehen sich incl. MWSt. Das Deckgeld ist nach dem ersten Sprung bzw. der ersten Besamung fällig und zahlbar bei Abholung der Stute. Bei Spermaversand ist das Deckgeld vor der ersten Samenlieferung zu bezahlen. BIC-Code: GENODED1WTL IBAN: DE24587609540104039068 Steuer-Nr.: 43/231/10633 Ust-IdNr.: DE297654062 Die Zahlung des Deckgeldes berechtigt zur Inanspruchnahme des Hengstes innerhalb der Deckzeit vom 15.01. bis 31.07. des selben Jahres. (TG-Sperma s. Sonderkonditionen). Die Besamungstaxen für die Lux-Horses-Hengste sind an den Eigentümer zu entrichten. |
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Den Zeitpunkt der Bedeckung und des Nachprobierens bestimmt der Hengsthalter in Absprache mit dem Vertragstierarzt bzw. dem Züchter. |
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Über eine erfolgte Bedeckung wird eine Deckbescheinigung (Deckschein) ausgestellt. Die Aushändigung des Deckscheines erfolgt nur gegen Zahlung des vollen Deckgeldes. |
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Zur ordnungsgemäßen Ausstellung des Deckscheines ist die Vorlage des Abstammungsnachweises der Stute notwendig (Kopie genügt). |
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Bei
Besamung mit Sperma von auswärtigen Hengsten hat der Züchter die Kosten
für den Samenversand (bei Inlandversand: wochentags |
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Für die Besamung von Stuten auf Station mit stationseigenen / Lux-Horses Hengsten wird zusätzlich zur Besamungstaxe noch eine Unkostenpauschale von 50,00 € für Frischsamen bzw. 80,00 € für Tiergefriersamen pro Stute und Saison erhoben. |
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Das Deckgeld bei den auswärtigen Besamungshengsten ist an die entsprechenden Besamungsstationen zu zahlen. |
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2A. |
Spermaversand -
Frischspermabereich
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Da
wir die Besamungsstation nur noch im Nebenerwerb führen melden Sie eine
geplante Samenanforderung möglichst zwei Tage vorher an, damit wir besser
vorplanen können.
Samenbestellungen
müssen am Vortag bis 10.00 Uhr angemeldet werden (benötigte Angaben siehe Beiblatt des Prospektes bzw.
Stutenanmeldung - Formular in dieser Website). Der |
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Es werden pro Rosse maximal 3 Portionen zur Verfügung gestellt. Weitere Portionen nur auf gesonderte Anfrage durch den besamenden Tierarzt. |
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Der Transport erfolgt innerhalb der Woche über Eiltrans; am Wochenende über TNT innight (Wochenendtarif auf Anfrage). |
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2B. |
Spermaversand - TG-Spermabereich |
Der Versand von TG-Sperma muß mindestens eine Woche vorher angemeldet werden. Sie erhalten 3 Besamungsportionen, einzelne Portionen können nachbestellt werden zum im aktuellen Prospekt angegebenen Einzelportionspreis. Die Frachtkosten werden per Rechnung erhoben. Die Zustellung erfolgt über das Transportunternehmen TNT innight. |
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Nicht umgehend zurückgesandte Versandcontainer werden in Rechnung gestellt. |
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3. |
Deckhygiene |
Zur
Bedeckung ohne vorherige tierärztliche Untersuchung sind zugelassen: a)
nur Stuten mit Fohlen bei Fuß nach normal verlaufener Geburt b) Maidenstuten, d.h., mit Sicherheit noch nicht gedeckte Stuten bis zum Alter von 3 Jahren |
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Alle
sonstigen Stuten werden erst nach Vorliegen einer tierärztlichen
Unbedenklichkeitsbescheinigung (Tupferprobe) |
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Alle Stuten, für die die Bedingungen nach 3. nicht zutreffen, werden grundsätzlich nicht gedeckt bzw. besamt. |
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Alle Stuten, die zum zweiten Mal umrossen, müssen erneut getupfert werden. |
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Alle
auf dem Windhof einzustellenden Pferde müssen einen ausreichenden Impfschutz gegen Influenza und
Rhinopneumonitis/Herpes besitzen. Der Impfausweis ist vorzulegen. Sollten
Nachimpfungen erforderlich sein, so werden diese durch unseren
Stationstierarzt Herrn Dr. Reitz |
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Der Eigentümer der Stute bzw. des Pferdes erklärt sich damit einverstanden, daß ein Tierarzt zu seinen Lasten hinzugezogen wird, sofern der Hengsthalter dieses für zweckdienlich hält. Die Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt. |
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4. |
Sonderkonditionen |
Von den Hengsten ACORATH, DREAMYS DAYTON, SEMPER, TORERO und WINDHOF'S ZENITH güst gebliebene Stuten erhalten bei einer Neubelegung im Folgejahr diese ohne erneute Berechnung der Taxe (gilt nur für Frischsamen). Hierfür ist eine tierärztliche Bescheinigung bis zum 01.10. des Zuchtjahres vorzulegen. Für Stuten, welche resorbiert haben, wird im nächsten Jahr die hälftige gezahlte Taxe angerechnet. (Dies gilt nur für Frischsamen und für die jeweilige Preisklasse des abgelaufenen Zuchtjahres). Auf die anderen stationseigenen Hengste ist kein Rabatt bei Neubedeckung möglich (bei Verwendung von TG-Sperma Galant de Semilly, Late Night, Rubin Rouge, Diabolo, Eros und Bartholdy). |
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Bei Hengsten, die für unsere Station nur über Spermaversand zur Verfügung stehen, gelten in diesem Punkt die Geschäftsbedingungen ihrer Heimatstation. (Bei uns zu erfragen.) |
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Bei
der Bedeckung/Besamung von mehr als einer Stute eines Züchters durch die
stationseigenen Hengste wird ein |
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5. |
Haftung |
Pension auf eigene Gefahr des Eigentümers. Der Hengsthalter haftet nur für Schäden, die durch ihn oder einen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Diese Haftungsbegrenzung umfaßt alle Schäden, die während der Einstellung der Stute, insbesondere bei der Zuführung der Stuten zu den Hengsten entstehen können. Diese Haftung ist jedoch auf den Umfang der bestehenden Haftpflichtversicherung beschränkt. |
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Für Schäden, die durch Dritte verursacht worden sind, haftet der Hengsthalter nicht. |
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Zur Abdeckung des Risikos aus der Tierhalter- und Tierhüterhaftung (§ 833, 834 BGB) hat der Eigentümer eine Haftpflicht- gegebenenfalls eine Tierlebensversicherung abzuschließen.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Hengsthalters. |
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Niederscheidweiler, im
Dezember 2015
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- Petra Heinz - |